Evaluation - German

INBTI - Prüfung

 

1. Die Identifizierung/Anzeige des Traillegers durch den Hund

 

Der Hundeführer muss vor dem Beginn der Überprüfung klar die Anzeige des Hundes an der Zielperson beschreiben.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Identifizierung/Anzeige nicht klar genug zu erkennen ist oder die Identifizierung eine natürliche Bewegung des Hundes darstellt bzw. der Examiner/Prüfer der Meinung ist, dass die Anzeige nicht klar genug zu erkennen ist, muss die folgende Übung absolviert werden:

Für diese Übung benötigt man mindestens eine und nicht mehr als zwei Verleitpersonen, die ungefähr 3 m von der Zielperson entfernt stehen. Der Hundeführer muss den Trail blind laufen, d.h. er weiß nicht welche der Personen die Zielperson ist. Nachdem die Übung beendet ist, muss der Hundeführer in der Lage sein, dem Examiner/Prüfer klar zu zeigen welche Person der Hund verfolgt hat.

Wenn die Anzeige aber als traditionell oder als Standard angesehen werden kann, bzw. die Anzeige nicht verwirrend ist und klar gelesen werden kann, darf die Übung lediglich aus der Zielperson und keiner weiteren Verleitperson bestehen. Der Hundeführer darf die Anzeige nicht beeinflussen, nicht verbal oder in einer anderen Weise. Wenn der Verdacht besteht, dass der Hundeführer die Anzeige beeinflusst hat, kann der Examiner/Prüfer darauf bestehen, die Übung als nicht traditionelle Anzeige zu bewerten, um sicher zu stellen, dass der Hund in der Lage ist eine Anzeige an der Zielperson vorzuweisen .

 

2. Die Fähigkeit den Hund anzuhalten und ausruhen zu lassen

 

Während der Hundeführer mit seinem Hund eine ältere und längere Spur verfolgt, muss er in der Lage sein seinen Hund anzuhalten und eine Ruhepause einzulegen. Die Ruhepause soll nicht kürzer als 2, bzw. nicht länger als 5 Minuten sein. Das Gebiet, in dem der Hund die Ruhepause einlegt, ist mittelmäßig kontaminiert. Die Kontaminierung kann verursacht werden durch mehrere unbeteiligte Personen, die durch oder um den Ruheplatz gelaufen sind. Der Ruheplatz kann aus verschieden Bodenbeschaffenheiten bestehen z.B. Gras, Asphalt, Beton oder eine Kombination aus mehreren Bodenbeschaffenheiten. Der Hund muss fähig sein die Geruchspur wieder aufzunehmen ohne nochmals den Geruchsartikel präsentiert zu bekommen.

 

3. Fähigkeit zu Erkennen wenn der Hund die Geruchspur und Laufrichtung gefunden hat.

 

Die Zielperson verlässt das Prüfungsgebiet, mit mittelmäßiger Kontaminierung, für eine unbestimmte Distanz. Die Geruchspur soll zwischen 4 und 12 Stunden alt sein. Diese mittelmäßige Kontaminierung wurde durch Personen verursacht, die mit dem Ziel eine frischere Geruchsspur zu erzeugen, durch oder um den Startbereich gelaufen sind, nachdem die Zielperson den Bereich verlassen hat. Der Startbereich kann aus verschiedenen Bodenbeschaffenheiten bestehen, z.B. Gras, Asphalt, Beton oder eine Kombination aus mehreren Bodenbeschaffenheiten.

Die Distanz der Geruchspur soll so lang sein, dass ein kompetentes Hundeteam in der Lage ist festzustellen, dass die Geruchspur den Startbereich verlassen hat, sowie deren Verlaufrichtung anzuzeigen.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Hundeteam keine Zielperson am Ende der Geruchspur findet. Der Grund dafür kann sein, dass der Prüfungsteil in Zusammenhang mit einer kompletten Geruchsspurprüfung durchgeführt wird, die Zielperson von einem Auto abgeholt wurde oder diese Aufgabe als Einzelübung ausgearbeitet wird.

Wenn am Ende der Übung keine Zielperson gefunden wird, muss der Hundeführer dem Examiner/Prüfer beschreiben, ob der Hund einen Trail verfolgt hat, bzw. in der Lage war die Richtung der Geruchsspur zu identifizieren.

 

4. Die Fähigkeit zu erkennen, dass kein Geruch der Zielperson im Startbereich vorhanden ist

 

Der Hundeführer erhält einen schlechten oder falschen Geruchsartikel. Der Startbereich ist mittelmäßig kontaminiert. Die mittelmäßige Kontaminierung wurde durch mehrere Personen verursacht, die nicht in die Prüfung einbezogen sind. Die Personen sind durch oder um den Startbereich gelaufen. Der Startbereich kann aus verschiedenen Bodenbeschaffenheiten z.B. Gras, Asphalt, Beton oder einer Kombination von mehreren Bodenbeschaffenheiten bestehen.

Der Hundeführer wird den Geruchsartikel seinem Hund präsentieren und muss in der Lage sein zu beschreiben warum er denkt, dass der Geruch der Zielperson nicht im Startbereich vorhanden ist.

 

5. Die Fähigkeit eine Geruchsspur zu verfolgen

 

Das Hundeteam muss demonstrieren, dass es eine 4 bis 12 Stunden alte Geruchspur zu verfolgen kann. Die Geruchspur soll eine Länge zwischen 400 und 800 Meter haben. Die Geruchspur wird über verschiedene Bodenbeschaffenheiten mit wechselnden Vegetationen verlaufen und durch ein Gebiet führen, das durch unbeteiligte Personen kontaminiert wurde.

Aufgrund des allgemeinen Verständnisses über das Mantrailing wird keine Distanz festgelegt wie weit die vom Hund verfolgte Spur von der eigentlichen Geruchsspur entfernt verlaufen darf. Der Examiner/Prüfer wird keine Hilfestellung geben, wenn das Team ein Problem ausarbeiten muss. Des Weiteren werden dem Hundeführer keine Hinweise auf den Geruchspurverlauf gegeben.

Es gibt keine Zeitvorgabe für diesen Prüfungsteil und die Prüfung wird nur gestoppt, wenn der Examiner/Prüfer entscheidet, dass der Hund seine Arbeit eingestellt oder das Hundeteam das Gebiet der Geruchspur verlassen hat und die Möglichkeit die Geruchsspur wieder aufzunehmen in keinster Weise möglich ist.

 

6. Die Fähigkeit den Hund im Startgebiet bei der Suche nach der Geruchspur zu helfen (Casting)

 

Das K9 Team muss den Start der Geruchspur identifizieren können . Der Hund muss in der Lage sein die Geruchsspur ohne einen Geruchsartikel zu identifizieren und zu verfolgen. Das Alter der Geruchspur ist unbestimmt und die Übung kann mit anderen Prüfungsteilen verbunden werden.

Der Durchmesser der Suchkreise sollte nicht kleiner als 30 Meter und nicht größer als 80 Meter sein. Es ist wichtig, dass der Startbereich frei von Personengerüchen ist; außer dem Geruch der Zielperson. Die Bodenbeschaffenheit sollte natürlich sein z.B. Gras, Blätter, Erde oder eine Kombination aus beidem.

Wenn dieser Prüfungsteil als Einzelübung und nicht in Zusammenhang mit anderen Prüfungsteilen abgehalten wird, muss der Hundeführer im Stande sein dem Examiner/Prüfer anzuzeigen, wenn der Hund die Geruchspur gefunden hat, sowie deren Laufrichtung identifizieren.

 

7. Die Fähigkeit zu erkennen, dass die Zielperson in ein Fahrzeug gestiegen ist

 

Nachdem das Hundeteam erfolgreich bewiesen hat, dass es einer älteren und längeren Geruchsspur folgen kann, muss der Hundeführer bei diesem Prüfungsteil in der Lage sein festzustellen, dass die Zielperson in ein Fahrzeug gestiegen ist. Das Gebiet ist durch unbeteiligte Personen mittelmäßig kontaminiert, die den (gereiften) Geruch der Zielperson mit ihrer jüngeren Geruchsspur überlagern. Die Bodenbeschaffenheit soll Kies, Beton, Asphalt oder eine Mischung aus solchen sein.

Der Hund wird entweder seine Suche an dem Punkt, an dem die Person in das Fahrzeug gestiegen ist, stoppen oder wird der Geruchspur noch einige Meter weiter folgen. Es wird keine Bewertung durch den Examiner/Prüfer auf das Verhalten des Hundes abgegeben, solange der Hundeführer in der Lage ist den Punkt anzuzeigen, wo die Person in das Fahrzeug gestiegen ist.

Wenn der Hundeführer nicht in der Lage ist den Punkt zu identifizieren, an dem die Zielperson in das Fahrzeug gestiegen ist, wird eine Bemerkung in dem Prüfungsbogen gemacht, dass das Team verstärkt an dieser Übung arbeiten soll.

 

8. Anforderung um die Zertifizierung nach INBTI zu erreichen

 

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird abgehalten, wenn der Hundeführer als Anfänger in der INBTI oder zur ersten Prüfung unter INBTI zugelassen wird. Alle weiteren Prüfungen, die der Hundeführer mit anderen Hunden in der Zukunft ablegt, erfordern keine weitere mündliche Prüfung.

Das Komitee für die mündliche Prüfung besteht aus einem INBTI-Examiner/Prüfer und mindestens zwei erfahrenen Hundeführern, die sich bei INBTI bewährt haben.

 

Mündliche Prüfungsfragen:


1. Der Hundeführer muss ein sehr gutes Grundwissen in der Gesetzgebung vorweisen, um möglicherweise als Experte aufzutreten.
2. Der Hundeführer muss ein gutes Grundwissen über die Geruchstheorie vorweisen.
3. Der Hundeführer muss über ein gutes Wissen verfügen wie man einen Geruchsartikel herstellt und behandelt.

 

Grundlegende Vorschriften:

 

Der Hundeführer muss nachweisen können, dass der Hund nach dem INBTI-Standard ausgebildet wurde, in dem er ein dafür vorgesehenes Ausbildungslogbuch am Tag der Prüfung einem Examiner/Prüfer des INBTI vorlegt.

Sollte es vorkommen, dass der Hundeführer am Tag der Prüfung das Training- oder Ausbildungslogbuch vergessen hat, aber in der Lage ist zwei Zeugen vorzubringen, die bereit sind schriftlich zu bestätigen, dass der Ausbildungsstand des Hundes dem erforderlichen Anforderungen entspricht, kann die INBTI den Hund zur Prüfung zulassen und die Vorlage des Trainings- oder Ausbildungslogbuch schriftlich als irrelevant erklären.

Gültigkeit der Prüfung: 1 Jahr

 

Prüfungsgebühr: 100 $ / 80 €